Türchen Nr. 9: Wem Sein Geld?

Türchen Nr. 9: Wem Sein Geld?
Wem Sein Geld? − UNSER GELD! ‒ Bei den 29 Mio. Franken, die gemäss Abstimmungsbüchlein die HRS beisteure, handelt es sich um Gelder der Einwohnergemeinde Aarau!
Es ist die Stadt Aarau, welche der HRS AG mittels der Zonenplanänderung die Erstellung der vier Hochhäuser und eines Hotels ermöglicht. Es ist damit auch die Stadt Aarau, welche der HRS AG dadurch einen enormen Wertzuwachs auf den der HRS gehörenden Grundstücken beschert: Die Stadt macht die HRS AG damit um rund + 250 Mio. Franken reicher!
Einen ganz kleinen Teil dieser so genannten «Planungsvorteile» schöpft die Stadt Aarau gestützt auf Art. 28a Abs. 2 des Baugesetzes wieder ab: Nämlich 29 Mio. Franken. Dieser Betrag stellt die zwischen der Stadt und der HRS vereinbarte Abgeltung dar, welche die HRS an die Einwohnergemeinde leisten muss. Mit den 29 Mio. Franken wird ein (kleiner) Teil des Planungsmehrwerts ausgeglichen (die Verträge zwischen der Stadt bzw. der Stadion Aarau AG hält der Stadtrat geheim; er gibt sie auch auf ausdrückliche Anfrage nicht heraus!). Bei den 29 Mio. Franken handelt es sich um eine «Abgabe», welche die Grundeigentümerschaft an die Einwohnergemeinde zu leisten hat (bereits das Budesrecht verwendet den Begriff der «Abgabe» in Art. 5 des Raumplanungsgesetzes, welches die Grundlage des kantonalen Baugesetzes darstellt).
Die 29 Mio. Franken, welche gemäss den Ausführungen im Abstimmungsbüchlein angeblich «die Bauherrschaft trägt», stellen daher in Tat und Wahrheit einen (weiteren) Beitrag der Einwohnergemeinde Aarau dar! Einen zusätzlichen Beitrag zu den in der Abstimmungsvorlage ausgewiesenen 17 Mio. Franken. Dies hätte erstens in der Volksabstimmung so ausgewiesen werden müssen. Es hätte also eine Volksabstimmung über 46 Mio. Franken durchgeführt werden müssen statt nur über 17. Mio. Franken. Und zweitens muss der Umstand, dass es sich bei den 29 Mio. Franken ganz klar um «öffentliches Geld» handelt, zwingend auch bei der Klärung der Submissionsrechtlichen Fragen berücksichtigt werden (vgl. dazu auch die Türchen Nr. 5 und 7)!
Die ‒ mindestens gedankliche ‒ Behandlung der 29 Mio. Franken als Eigentum der Einwohnergemeinde Aarau ist auch deshalb wichtig, weil es dem Vernehmen nach viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger geben soll, welche dieses Geld (total 46 Mio. Franken zuzüglich Folgekosten) lieber anders einsetzen würden als zur Erstellung eines Fussballstadions: Zum Beispiel zur Erstellung eines neuen Schwimmbades, eines polysportiven Zentrums, zur Wirtschaftsförderung, zur Verbilligung der Krippenplätze etc. etc.. Oder ‒ ganz profan ‒ zum Steuern senken.
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