Tor – Feld – Kalender
Der Verein Torfeld Süd wird hier in den nächsten 24 Tagen bis zum Abstimmungstermin vom 24. November 2019 in lockerer Folge Beiträge zu den durch die HRS begehrten 4 Hochhäuser und das Stadion publizieren.
Der Verein Torfeld Süd wird hier in den nächsten 24 Tagen bis zum Abstimmungstermin vom 24. November 2019 in lockerer Folge Beiträge zu den durch die HRS begehrten 4 Hochhäuser und das Stadion publizieren.
Man stellt ein Stadion nicht mitten in eine Stadt!
Mit dem vorliegenden Projekt ist die Sicherheit nicht gewährleistet, da die Fans von allen Seiten Zutritt zum Stadion und zu den Hochhäusern hätten. Dies widerspricht klar den bisherigen Versprechungen des Stadtrates, wonach ein Eindringen der Fan-Gruppen in das Torfeldquartier baulich verhindert werde. Es ist auf eine strikte Einhaltung der vorliegenden Sicherheitsregeln zu achten. Die bisher gültige Regelung, wonach der Zugang ins Stadion für die Fans nur von der Industriestrasse her möglich sei, ist zwingend einzuhalten. Den eindeutigen Weisungen der SFL (Swiss Football League), welche eine klare getrennte Zuführung der Gäste-Fans und der Fans des FCA verlangen, ist strikte nachzukommen.
Angesichts der sehr hohen Anzahl Personen, die sich auf engstem Raum aufhalten werden, ist die Sicherheit weder für die Quartierbewohner*Innen, die Bewohner*Innen der Hochhäuser, die Stadionbesucher*Innen noch für die Bahnbenützer*Innen gewährleistet. Die bereits in den Baugesuchen 2009 und 2014 beanstandeten baulichen Verhältnisse bezüglich der Evakuationen bei Paniken, Anschlägen oder Feuer etc. entsprechen heute noch weniger der Realität, sind doch die Bewohner*Innen der rund 800 Wohnungseinheiten und des allfälligen Hotels mit einzubeziehen.
Die Anfahrtswege und Bereitstellungsräume für die Blaulichtorganisationen via Untere Torfeldstrasse und Florastrasse sind schriftlich zu belegen und mit baulichen Massnahmen (Poller, Parkierungshindernissen) sicherzustellen.
Platzsparendes Bauen, Verdichtung, ist das Gebot der Stunde. Da sind doch Hochhäuser genau das Richtige? Leider Nein! Mit Hochhäusern gelingt es zwar, viel Wohnfläche auf wenig Standfläche zu realisieren. Dabei geht aber vergessen, dass Wohnen nicht das einzige Bedürfnis ist, welches Platz braucht. Die Menschen müssen sich auch versorgen können, haben ein Sozialleben, gehen einer Arbeit nach, haben Freizeit, die sie irgendwo verbringen wollen. Alle diese Bedürfnisse können in einem Hochhausquartier nicht befriedigt werden. Die Folge sind lange Wege zur Arbeit, zum Einkaufen und in der Freizeit. Hinzu kommen die negativen Auswirkungen von Hochhäusern in der unmittelbaren Umgebung: Schattenwurf, Stadtbild etc.
Im Verein Torfeld Süd haben sich AnwohnerInnen, Fachleute aus Raumplanung, Stadtentwicklung, Architektur, Recht und Sicherheit sowie weitere Interessierte zusammengeschlossen, um sich für eine möglichst verträgliche Entwickung im Torfeld Süd einzusetzen.
Politisch sind wir für ein Stadion für den FC Aarau, das vorliegende Projekt "Plan B" hat jedoch zu viele Mängel (siehe Stadion Ja - Hochhausghetto Nein) - daher empfiehlt der Verein ein Nein bei der kommenden Abstimmung am 24. November 2019.
Sollte der "Plan B" wider Erwarten vom Volk gutgeheissen werden, so muss das Projekt wenigstens alle rechtlichen Rahmenbedingungen einhalten. Das heisst:
Beim "Plan B" sind bisher alle drei Anforderungen nicht erfüllt (vgl. die entsprechenden Rechtsschriften unter Aktuelles). So lange dies der Fall ist, wird der Verein Torfeld Süd die AnwohnerInnen bei ihrem rechtlichen Vorgehen gegen das Projekt unterstützen.
Wie bereits gegen die BNO-Änderung sollen daher nun möglichst viele Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner den Druck auf den Stadtrat auch politisch zum Ausdruck bringen.
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. LL.M. Andreas Abegg, Zürich, hat eine professionelle Rechtsschrift verfasst. Sie können diese unten auf dieser Seite als pdf herunterladen, ausdrucken, unterzeichnen und uns für die Einreichung zuschicken.
Unterzeichnen auch Sie diese!
Unterzeichen können alle Anwohnerinnen und Anwohner des geplanten Hochhauskomplexes mit Stadion. Es spielt keine Rolle, ob man Mieter oder Eigentümer ist. Unterzeichnen können - durch ihre Vertreter - auch juristische Personen (AG, GmbH etc.). Auch die Nationalität spielt keine Rolle, doch müssen alle mindestens 18 Jahre alt sein. Einspracheberechtigt sind hier mindestens alle Personen, welche wegen dem zu erwartenden Verkehrschaos bzw. dem wilden Parkieren, der Flutlichtanlage und den Stadionlautsprechern etc. oder dem Schattenwurf durch die vier Hochhäuser besonders betroffen sind. Das sind mindestens alle jene Personen, welche innerhalb des folgenden Gebietes wohnen:
Unterschreiben Sie die Einwendung (Download des pdf-Dokuments am unteren Ende dieses Abschnitts) möglichst umgehend und schicken Sie die handschriftlich unterzeichnete Eingabe
bis spätestens Sonntag, 30. Juni 2019, per A-Post an folgende Postadresse:
Postadresse:
Verein Torfeld Süd
5000 Aarau
info@verein-torfeldsued.ch
www.verein-torfeldsued.ch
Postkonto Nr.: 15-74128-5
IBAN Nr.: CH25 0900 0000 1507 4128 5
Für ein lebendiges, neues, modernes und lebenswertes Quartier Torfeld Süd – und gegen das Stadion-Hochhaus-Sozial-Ghetto – unterstützen auch Sie den Verein-Torfeldsüd.ch mit einer Unterschrift oder mit einer Spende!